Industrie- und Handelskammer

Industrie- und Handelskammer
IHK

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In|dus|trie- und Hạn|dels|kam|mer 〈f. 19; Abk.: IHKDienststelle, Interessenvertretung der Industrie u. des Handels; →a. DIHT
Die Buchstabenfolge in|dus|tr... kann in Fremdwörtern auch in|dust|r... getrennt werden.

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In|dus|t|rie- und Hạn|dels|kam|mer, die; -, -n:
öffentlich-rechtliche Vertretung der Industrie u. des Handels auf regionaler Basis (Abk.: IHK).

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Industrie- und Handelskammer,
 
Abkürzung IHK, Selbstverwaltungsorganisation in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft aller im Kammerbezirk tätigen Gewerbetreibenden, ohne das Handwerk (Handwerkskammer). Grundlage ist das Gesetz vom 18. 12. 1956 in der Fassung vom 23. 11. 1994. Vor 1922 waren u. a. auch die Bezeichnung Handelskammer, Handels- und Gewerbekammer, Handelsdeputation, kaufmännisches Ältestenkollegium üblich. Zu den Aufgaben der IHK gehören die Wahrnehmung der Gesamtinteressen der Gewerbetreibenden, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, die Unterstützung und Beratung der Behörden durch Vorschläge, Gutachten und Berichte sowie die Mitwirkung an der Berufsausbildung und der Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Ihre Organe sind der Präsident (mit meist zwei Vizepräsidenten), der Beirat und die Mitgliederversammlung. Die Geschäfte werden von einem Hauptgeschäftsführer wahrgenommen. Die IHK finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder. In Deutschland bestehen 82 IHK (in Bremen und Hamburg nur Handelskammern), die auf Landesebene meist zu Arbeitsgemeinschaften vereinigt sind. Spitzenorganisation der Bundeskammer I.-und H. ist (seit 2001) der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (1949-2000: Deutscher Industrie- und Handelstag).
 
In Österreich besteht mit der Wirtschaftskammer Österreich (Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft) eine den IHK entsprechende Einrichtung. - In der Schweiz ist dies der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein. - Für die überstaatliche Zusammenarbeit besteht die Internationale Handelskammer.
 
Die Geschichte der Handelskammern reicht bis in das Mittelalter zurück, wo in den Städten die Kaufleute Korporationen mit nach innen und außen gerichteten Aufgaben bildeten. In Frankreich entstanden im 17. Jahrhundert (1650 in Marseille) Handelskammern als freie Einrichtungen, erhielten aber nach 1803 amtlichen Charakter. Auch in Deutschland wurden korporative Zusammenschlüsse von Kaufleuten geschaffen; Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die ersten deutschen Handelskammern in den französisch besetzten Gebieten gegründet (Mainz 1802, Köln 1803). Davon unabhängig entwickelten sich 1820-25 östlich der Elbe kaufmännischer Körperschaften, die später in Kammern aufgingen oder umgewandelt wurden. In Bayern wurden 1843, in Preußen 1848 und in Württemberg 1855 die ersten Kammern gegründet. 1933-45 waren die IHK mit den Handwerkskammern zusammengefasst und standen unter Aufsicht des Reichswirtschaftsministers. Nach 1945 entstanden in den westlichen Besatzungszonen erneut IHK, teils als Körperschaften des öffentlichen Rechts, teils als eingetragene Vereine; 1956 wurde wieder eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen.

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In|dus|trie- und Hạn|dels|kam|mer, die; -, -n: öffentlich-rechtliche Vertretung der Industrie u. des Handels auf regionaler Basis; Abk.: IHK.

Universal-Lexikon. 2012.

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